
entwicklungskompass wirtschaft und gesellschaft
2.1 Rahmenbedingungen
Nachdem in den Strategischen Grundlagen eine wichtige Basis für eine effiziente und nachhaltige Planung geschaffen wurde, geht es nun an die konkrete Angebotsgestaltung. Die Grundinfrastruktur ist der Multiplikator für die Wertschöpfung in der Destination. Diese Infrastruktur muss vorhanden sein, gekoppelt mit entsprechenden Serviceleistungen. Die grundlegende Infrastruktur, die für das Mountainbiken benötigt wird, wie bedürfnisgerechte Trails, Parkplätze, Waschstationen oder auch Sanitäre Anlagen, hat einen entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche Wertschöpfung und somit den Erfolg einer Mountainbike Destination. Neben der physischen Infrastruktur spielt auch die Qualität der angebotenen Dienstleistungen eine Rolle. Dazu gehören beispielsweise professionelle Schulungen, Sicherheitsvorkehrungen und Informationen für Besucher. Aber auch Bike-Shops und Vermietungen, Transporte, oder bike affine Restaurants können die Attraktivität der Destination für Mountainbikende erhöhen und somit die Wertschöpfung weiter steigern. Bevor es an die konkrete Planung und Umsetzung des Mountainbike-Angebots geht, müssen einige Vorabklärungen getroffen werden.
Gesetzliche Grundlagen
Für eine effiziente & zielführende Umsetzung braucht es Klarheit über Abläufe und Planungsprozesse im Kanton.
Die anzuwendenden Verfahren und Zuständigkeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Auch die gesetzlichen Grundlagen können sich je nach Kanton unterscheiden. Das Mountainbiken ist in der Schweiz nach wie vor ein junges Thema, die Gesetzgebung hinkt noch hinterher. Es kann passieren, dass auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Regelungen gelten oder Folgeerlasse noch nicht gültig sind. Hier gilt es, das Gespräch mit den Behörden zu finden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen (vgl. Ansprechpersonen Kantone).
Die anzuwendenden Verfahren und Zuständigkeiten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Auch die gesetzlichen Grundlagen können sich je nach Kanton unterscheiden. Das Mountainbiken ist in der Schweiz nach wie vor ein junges Thema, die Gesetzgebung hinkt noch hinterher. Es kann passieren, dass auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Regelungen gelten oder Folgeerlasse noch nicht gültig sind. Hier gilt es, das Gespräch mit den Behörden zu finden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen (vgl. Ansprechpersonen Kantone).
Gesetzliche Grundlagen
Kantone miteinbeziehen – das Veloweggesetz nimmt diese in die Planungspflicht.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft. Darin werden Grundsätze zu Velowegen formuliert und insbesondere die Kantone dazu verpflichtet, innert fünf Jahren Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten (vgl. Praxishilfe Velowegnetzplanung).
Jedoch gilt auch hier, dass jeder Kanton etwas anders mit dem Thema umgeht. Das ASTRA, als Fachstelle des Bundes für Langsamverkehr, veröffentlicht nach und nach neue Wegleitungen zu dem Thema.
Tipp: Bei anderen Destinationen im Kanton nachfragen und Erfahrungswerte austauschen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft. Darin werden Grundsätze zu Velowegen formuliert und insbesondere die Kantone dazu verpflichtet, innert fünf Jahren Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten (vgl. Praxishilfe Velowegnetzplanung).
Jedoch gilt auch hier, dass jeder Kanton etwas anders mit dem Thema umgeht. Das ASTRA, als Fachstelle des Bundes für Langsamverkehr, veröffentlicht nach und nach neue Wegleitungen zu dem Thema.
Tipp: Bei anderen Destinationen im Kanton nachfragen und Erfahrungswerte austauschen.Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungsverfahren unterscheiden sich je nach Kanton stark. Deshalb ist frühzeitig die kantonale Fachstelle für das richtige Vorgehen miteinzubeziehen.
Die Fachbroschüre Mountianbike-Anlagen gibt einen guten Überblick zum geeigneten Vorgehen bei der Realisierung von Mountainbike-Infrastruktur.
Die Fachbroschüre Mountianbike-Anlagen gibt einen guten Überblick zum geeigneten Vorgehen bei der Realisierung von Mountainbike-Infrastruktur.
Gesetzliche Grundlagen
Die eidgenössische sowie die kantonalen Gesetzgebungen sind zu beachten.
SchweizMobil gibt im Manual Routen einen Überblick über die zu Grunde liegende Gesetzgebung, die beachtet werden muss:
Eidgenössische Gesetzgebung: z. B. Strassenverkehrsgesetz (SVG), Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), Raumplanungsgesetz (RPG), Waldgesetz (WaG), Fuss- und Wanderweggesetz (FWG)
Kantonale Gesetzgebung: z. B. in den Bereichen Strassen, Bau, Raumplanung und Wald
Zudem gibt es Normen und Vollzugshilfen:
Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS (2006): SN 640 829, Strassensignale, Signalisation Langsamverkehr
Bundesamt für Strassen ASTRA, Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 10* (2003): Handbuch Wegweisung für Velos, Mountainbikes und fahrzeugähnliche Geräte
Bundesamt für Strassen ASTRA, 2024: Praxishilfe Velowegnetzplanung
SchweizMobil gibt im Manual Routen einen Überblick über die zu Grunde liegende Gesetzgebung, die beachtet werden muss:
Eidgenössische Gesetzgebung: z. B. Strassenverkehrsgesetz (SVG), Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), Raumplanungsgesetz (RPG), Waldgesetz (WaG), Fuss- und Wanderweggesetz (FWG)
Kantonale Gesetzgebung: z. B. in den Bereichen Strassen, Bau, Raumplanung und Wald
Zudem gibt es Normen und Vollzugshilfen:
Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS (2006): SN 640 829, Strassensignale, Signalisation Langsamverkehr
Bundesamt für Strassen ASTRA, Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 10* (2003): Handbuch Wegweisung für Velos, Mountainbikes und fahrzeugähnliche Geräte
Bundesamt für Strassen ASTRA, 2024: Praxishilfe Velowegnetzplanung
Partizipative Prozesse
Die Beteiligung lokaler Akteure im Rahmen der Strecken- und Angebotskonzeption erhöht die Akzeptanz und kann zur Qualität beitragen.
Zudem fördert sie die Identifikation mit dem Mountainbiken und schafft ein Bewusstsein für den Sport und die Möglichkeiten der touristischen Nutzung. Oftmals bestehen gegenüber Mountainbikenden negative Vorurteile und Stigmatas, die durch regelmässige gemeinsame Workshops oder bessere Information abgebaut werden können.
Zudem fördert sie die Identifikation mit dem Mountainbiken und schafft ein Bewusstsein für den Sport und die Möglichkeiten der touristischen Nutzung. Oftmals bestehen gegenüber Mountainbikenden negative Vorurteile und Stigmatas, die durch regelmässige gemeinsame Workshops oder bessere Information abgebaut werden können.
Partizipative Prozesse
Es ist wichtig, die Community frühzeitig in die geplanten und laufenden Prozesse zu involvieren.
Hier sitzt das Wissen über die regionalen Gegebenheiten und die Bedürfnisse. Zudem sollten die Mitglieder der Community die Möglichkeit bekommen ihre Wünsche darzulegen. Trotzdem müssen ihre Inputs kritisch und aus Sicht der zukünftigen Zielgruppe/n beurteilt werden.
Hier sitzt das Wissen über die regionalen Gegebenheiten und die Bedürfnisse. Zudem sollten die Mitglieder der Community die Möglichkeit bekommen ihre Wünsche darzulegen. Trotzdem müssen ihre Inputs kritisch und aus Sicht der zukünftigen Zielgruppe/n beurteilt werden.
Partizipative Prozesse
Es empfiehlt sich, sämtliche Interessegruppen regelmässig zu involvieren und zu informieren. Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Ansprüche der Stakeholder sollen beurteilt und untereinander abgewogen werden.
Es gilt auf allen Seiten Verständnis zu schaffen für die verschiedenen Herausforderungen. Die meisten Ansprüche haben ihre Existenzberechtigung. Wo Verständnis besteht, können eher praktikable Lösungen gefunden werden. Ziel ist eine Verbesserung für alle, ohne Einschränkungen.
Interessevertretende die sich tendenziell gegen Mountainbike-Infrastruktur aussprechen, haben oftmals eine laute Stimme oder eine grosse Lobby. Es hat sich in der Praxis bewährt, Personen die affin für das Thema Mountainbike sind und Schnittstellen zu einer entsprechenden Interessegruppe haben für das Projekt zu gewinnen. Diese haben einen leichteren Zugang und können verhärtete Fronten oftmals aufweichen.
Ziel ist es, Verständnis für die Bedürfnisse oder Probleme der anderen zu schaffen und gemeinsam nach einer praktikablen Lösung zu suchen.
Tipp: Mit Hilfe einer Stakeholder-Matrix können die verschiedenen Anspruchsgruppen, deren Haltung gegenüber neuer Mountainbike-Infrastruktur und ihre Beziehungen untereinander herausgefunden werden.
Es gilt auf allen Seiten Verständnis zu schaffen für die verschiedenen Herausforderungen. Die meisten Ansprüche haben ihre Existenzberechtigung. Wo Verständnis besteht, können eher praktikable Lösungen gefunden werden. Ziel ist eine Verbesserung für alle, ohne Einschränkungen.
Interessevertretende die sich tendenziell gegen Mountainbike-Infrastruktur aussprechen, haben oftmals eine laute Stimme oder eine grosse Lobby. Es hat sich in der Praxis bewährt, Personen die affin für das Thema Mountainbike sind und Schnittstellen zu einer entsprechenden Interessegruppe haben für das Projekt zu gewinnen. Diese haben einen leichteren Zugang und können verhärtete Fronten oftmals aufweichen.
Ziel ist es, Verständnis für die Bedürfnisse oder Probleme der anderen zu schaffen und gemeinsam nach einer praktikablen Lösung zu suchen.
Tipp: Mit Hilfe einer Stakeholder-Matrix können die verschiedenen Anspruchsgruppen, deren Haltung gegenüber neuer Mountainbike-Infrastruktur und ihre Beziehungen untereinander herausgefunden werden.
Partizipative Prozesse
Es empfiehlt sich, SchweizMobil im Planungsprozess zu einem frühen Zeitpunkt einzubeziehen.
SchweizMobil ist die Fachorganisation für die Koordination des Langsamverkehrs Freizeit und Tourismus und unterstützt im Auftrag des Bundes und der Kantone alle Akteure bei der Planung des Velowegnetzes Freizeit.
SchweizMobil ist die Fachorganisation für die Koordination des Langsamverkehrs Freizeit und Tourismus und unterstützt im Auftrag des Bundes und der Kantone alle Akteure bei der Planung des Velowegnetzes Freizeit.
Finanzierung
Um ein Angebot nachhaltig umzusetzen und zu erhalten, muss die Finanzierung langfristig gesichert sein.
Hier sind zum einen die Planungs- und Baukosten zu berücksichtigen, zum anderen sollten aber auch die Unterhalts- und Instandhaltungskosten nicht vergessen werden.
Hier sind zum einen die Planungs- und Baukosten zu berücksichtigen, zum anderen sollten aber auch die Unterhalts- und Instandhaltungskosten nicht vergessen werden.
Finanzierung
Grundsätzlich gilt, wer profitiert, sollte auch die Kosten tragen.
Bei einer Bergbahn oder einem Transportunternehmen, die einen kommerziellen Bikepark betreiben, scheint dieser Grundsatz klar. Weniger klar ist die Kostentragung z.B. bei einzelnen Trails oder Mountainbike-Routen.
Gerade bei touristischen Angeboten sind die Gäste bereit, Geld zu investieren. Sei es via Bergbahnticket, Trailpass oder Gästekarte. Diese Einnahmen werden bestenfalls wiederum für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur reinvestiert.
Auch Bahnen, die keine Trails in Form eines Bikeparks betreiben, können dank Einnahmen aus dem Biketransport einen finanziellen Beitrag an den Unterhalt der Trails leisten. Solche Beiträge an die Infrastruktur können indirekt über die Dienstleistung (hier der Biketransport) finanziert werden. Meist macht es Sinn, diesen möglicherweise höheren Preis auch gegenüber den Gästen zu kommunizieren. Im Sinne von «ich unterstütze, was ich schätze und nutze».
Bei einer Bergbahn oder einem Transportunternehmen, die einen kommerziellen Bikepark betreiben, scheint dieser Grundsatz klar. Weniger klar ist die Kostentragung z.B. bei einzelnen Trails oder Mountainbike-Routen.
Gerade bei touristischen Angeboten sind die Gäste bereit, Geld zu investieren. Sei es via Bergbahnticket, Trailpass oder Gästekarte. Diese Einnahmen werden bestenfalls wiederum für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur reinvestiert.
Auch Bahnen, die keine Trails in Form eines Bikeparks betreiben, können dank Einnahmen aus dem Biketransport einen finanziellen Beitrag an den Unterhalt der Trails leisten. Solche Beiträge an die Infrastruktur können indirekt über die Dienstleistung (hier der Biketransport) finanziert werden. Meist macht es Sinn, diesen möglicherweise höheren Preis auch gegenüber den Gästen zu kommunizieren. Im Sinne von «ich unterstütze, was ich schätze und nutze».
Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand nutzen.
Es gibt zahlreiche Finanzierungshilfen und Unterstützungsfonds, die für die Erstellung von Mountainbike-Infrastruktur angegangen werden können. Die regionale Wirtschaftsförderung kann detailliert Auskunft zu den möglichen Förderinstrumenten geben. Die Beträge und Institutionen unterscheiden sich je nach Kanton und Region.
Es gibt zahlreiche Finanzierungshilfen und Unterstützungsfonds, die für die Erstellung von Mountainbike-Infrastruktur angegangen werden können. Die regionale Wirtschaftsförderung kann detailliert Auskunft zu den möglichen Förderinstrumenten geben. Die Beträge und Institutionen unterscheiden sich je nach Kanton und Region.
Finanzierung
Entlastung der Gemeinden mit Beiträgen aus Kurtaxen.
In Tourismusdestinationen sollten die Gemeinden beim Unterhalt der Weginfrastruktur für touristische Zwecke entlastet werden. Hierfür kann ein Teil der zweckgebundenen Kurtaxe, die von jedem Gast zu bezahlen ist, für den Wegunterhalt eingesetzt werden.
In Tourismusdestinationen sollten die Gemeinden beim Unterhalt der Weginfrastruktur für touristische Zwecke entlastet werden. Hierfür kann ein Teil der zweckgebundenen Kurtaxe, die von jedem Gast zu bezahlen ist, für den Wegunterhalt eingesetzt werden.
Finanzierung
Verteilung der Ressourcen bei Koexistenz
Zudem sollte ein Schlüssel für die Verteilung der Ressourcen für den Unterhalt von koexistent genutzten Wegen erarbeitet werden. Unter Umständen gibt es eine kantonale Finanzierungsunterstützung bei Koexistenz
Zudem sollte ein Schlüssel für die Verteilung der Ressourcen für den Unterhalt von koexistent genutzten Wegen erarbeitet werden. Unter Umständen gibt es eine kantonale Finanzierungsunterstützung bei Koexistenz




